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Anfrage: Herstellung von Kunstfleisch verbieten

Geschäftsnummer:

23.3726

Eingereicht von:

Page Pierre-André

Einreichungsdatum:

14.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Kunstfleisch; Bundesrat; Produktion; Informiert; Konsums; Gesundheitlichen; Studien; Glaubwürdigen; Gründlichen; Konsumenten; Konsumentinnen; Sorgen; Rasch; Beeinträchtigen; Fleisch; Echtem; Lebensmittelsicherheit; Unterliegen; Beauftragt; Kontrollen; Strengen; Produkte; Import; Hinaus; Verbieten; Schweiz; Stammzellen; Herstellung; Ergreifen; Massnahmen

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen gesetzlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Herstellung von Kunstfleisch aus Stammzellen in der Schweiz zu verbieten. Darüber hinaus soll jeglicher Import solcher Produkte strengen Kontrollen der Lebensmittelsicherheit unterliegen und darf unsere eigene Produktion von echtem Fleisch nicht beeinträchtigen. Schliesslich soll der Bund rasch dafür sorgen, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit gründlichen und glaubwürdigen Studien über die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Kunstfleisch informiert werden.

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Begründung

Am 11. April 2023 fragte ich den Bundesrat in einer Interpellation, ob jegliche Herstellung von Kunstfleisch in unserem Land verboten werden soll. Ziel dieses Verbots ist es, den Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten, solange nicht alle gesundheitlichen Folgen eines solchen Konsums bekannt sind, sowie der Schutz unserer eigenen Zuchtbetriebe. Sie produzieren Qualitätsfleisch, das unter strengen Bedingungen und unter Beachtung des Tierschutzes erzeugt wird und dessen Herstellung eine lange Tradition hat; dabei kommt dem Produkt das Know-How jedes einzelnen Glieds der Kette, von den Bauern oder Bäuerinnen bis zu den Metzgern oder Metzgerinnen, zugute.

Die Antwort des Bundesrates vom 24. Mai stellt mich in keiner Weise zufrieden. Der Bundesrat schreibt nämlich lediglich, dass Fleischalternativen aus kultivierten tierischen Stammzellen in der Schweiz als «neuartiges Lebensmittel» gelten und «nur sichere und nicht täuschende Lebensmittel bewilligt werden». Abschliessend heisst es, dass er «ein vorsorgliches Verbot dieser Technologie heute weder als notwendig noch als verhältnismässig» erachte.

Wir können jedoch nicht einfach abwarten, denn bereits heute arbeiten in der Schweiz multinationale und nationale Unternehmen an der Entwicklung solcher alternativer Herstellungsmethoden. Wir müssen die Kontrolle über diese technologischen Entwicklungen übernehmen und bewahren, und zwar bevor Science-Fiction-Szenarien auf unserem Tisch Realität werden. Es geht hier schliesslich um die Gesundheitssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten und um den Schutz unserer eigenen authentischen Fleischproduktion.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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